Altmann & Reiner Wohnwirtschaft GmbH – Messdienst
Digitale Funkmesstechnik · Heizkostenabrechnung · Verbrauchserfassung
Digitale Funkmesstechnik, präzise Verbrauchserfassung und rechtssichere Heizkostenabrechnungen – speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietshäuser und gemischt genutzte Objekte im Landkreis Cham und der umliegenden Region.
Wir kombinieren technische Kompetenz mit Verwaltungspraxis – ideal für professionelle Hausverwaltungen und Eigentümer.
Durch klare Abläufe, digitale Prozesse und rechtssichere Umsetzung entlasten wir Verwaltungen spürbar und reduzieren Rückfragen.
Für Ihre Liegenschaften bedeutet das: geprüfte Daten, nachvollziehbare Abrechnungen und ein zuverlässiger regionaler Partner.
Von der Geräteplanung bis zur fertigen Abrechnung – alles aus einer Hand.
Planung, Lieferung und Organisation der Montage von Heizkostenverteilern, Wärme- und Wasserzählern inkl. Funkauslesung.
Verbrauchsabhängige Abrechnung nach Heizkostenverordnung – übersichtlich für Eigentümer, Mieter und Verwalter.
Jahresvergleiche, Diagramme und Auswertungen helfen, Verbräuche zu verstehen und Optimierungspotenziale zu erkennen.
Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern inkl. Dokumentation für Ihre Verkehrssicherungspflicht.
Organisation von Trinkwasseruntersuchungen, Auswertung der Ergebnisse und Unterstützung bei Betreiberpflichten.
Moderne Software und KI-gestützte Plausibilitätsprüfungen sorgen für schnelle, saubere und nachvollziehbare Ergebnisse.
Transparenz und Entlastung für Verwaltungen, Eigentümer und Nutzer durch digitale Services – inklusive unterjähriger Verbrauchsinformation.
Auf Wunsch richten wir für Hausverwaltungen einen digitalen Zugang ein. Dort können Objektdaten strukturiert übermittelt, Abrechnungen gebündelt bereitgestellt und Archivdaten komfortabel abgerufen werden.
Mit fernablesbaren Geräten erfüllen wir die Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation gemäß § 6a HeizkostenV und den Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Bewohner erhalten regelmäßig Informationen zu ihrem Wärme- und Warmwasserverbrauch – auf Wunsch per Portal oder E-Mail.
Wir orientieren uns an den professionellen Standards etablierter Messdienstleister, setzen diese aber bewusst regional, persönlich und verwalternah um. Damit erhalten Sie die Vorteile digitaler Prozesse ohne anonyme Callcenter-Strukturen.
Unsere Messdienstleistungen orientieren sich an der aktuellen Gesetzeslage und relevanten Rechtsprechung.
Rechtliche Grundlagen:
Durch den Einsatz fernablesbarer Funktechnik und strukturierter Prozesse reduzieren wir das Risiko von Streitigkeiten zwischen Eigentümern, Verwaltern und Mietern.
Wir setzen auf moderne Messgeräte, Funktechnologie und digitale Datenverarbeitung. So werden Ablesungen sicherer, Abläufe effizienter und Informationspflichten leichter erfüllt.
Unser Fokus liegt auf professionellen Verwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Bestandshaltern.
Wir kennen die Abläufe in der WEG-Verwaltung: Abrechnungsfristen, Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen werden bei unseren Prozessen von Anfang an mitgedacht.
Für private und gewerbliche Eigentümer entwickeln wir passende Messkonzepte – von wenigen Einheiten bis zu größeren Beständen.
Verständliche Informationen für Mieter und Nutzer – damit weniger Rückfragen bei Verwaltung und Eigentümern entstehen.
Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Wasserzähler erfassen den tatsächlichen Verbrauch in der Wohnung. Die Daten werden per Funk übertragen – es ist in der Regel kein Betreten der Wohnung zur Ablesung mehr nötig.
Unsere Abrechnungen sind klar strukturiert: Grundkosten, Verbrauchskosten und Verteilerschlüssel sind verständlich nachvollziehbar. Auf Wunsch gibt es ein Erläuterungsblatt für Bewohner.
Schon kleine Maßnahmen können Heizkosten deutlich senken – richtig lüften, Thermostat sinnvoll nutzen und Warmwasser bewusst einsetzen.
Die Funkgeräte senden regelmäßig ihre Werte. Monatliche Verbrauchsanzeigen (uVI) sind gesetzlich vorgeschrieben und werden automatisch bereitgestellt.
Geräte besitzen Eichfristen oder werden bei technischen Auffälligkeiten ersetzt. Das sorgt für korrekte Werte und rechtssichere Abrechnungen.
Für Funkgeräte nein – es sind keine Wohnungsbegehungen notwendig. Nur bei Wartung von Rauchmeldern oder Legionellen-Prüfungen kann ein Termin nötig sein.
Stark abweichende Werte werden automatisch geprüft. Nutzer können zudem Monat-zu-Monat-Vergleiche über die uVI durchführen.
Bei technischen Fragen zu Messgeräten, Funktechnik oder Verbrauchswerten wenden Sie sich direkt an uns als Messdienst. Fragen zu Mietvertrag, Nebenkosten oder zur Höhe der Vorauszahlungen gehören zu Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter. So kommt jede Frage schnell beim richtigen Ansprechpartner an.
Wir verbinden die Professionalität großer Messdienstleister mit der Erreichbarkeit und Flexibilität eines regionalen Partners.
Als regionaler Messdienst im Landkreis Cham betreuen wir Liegenschaften in Cham, Straubing, Roding, Furth im Wald, Bad Kötzting und der gesamten Oberpfalz. Wir arbeiten direkt mit Hausverwaltungen, WEGs und privaten Bestandshaltern vor Ort zusammen – mit kurzen Wegen und festen Ansprechpartnern.
Keine Hotline, kein Callcenter: Sie sprechen direkt mit den Entscheidungsträgern. Technische Fragen, Umlageschlüssel oder Sonderfälle klären wir ohne lange Wege.
Als Verwaltung kennen wir die Abläufe in WEGs und Mietshäusern im Detail. Wir denken in Wirtschaftsplänen, Beschlüssen und Abrechnungsfristen – nicht nur in Gerätemengen.
Wir legen Wert auf nachvollziehbare Konditionen ohne versteckte Kosten. Gerätemiete, Abrechnung und Zusatzleistungen werden übersichtlich und verständlich angeboten.
Wir sind vor Ort, kennen die Objekte und die handelnden Personen. Das erleichtert Begehungen, Klärungen und Abstimmungen mit Verwaltungsbeiräten und Eigentümern.
Schicken Sie uns einige Eckdaten zu Ihrer Liegenschaft – wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag.
Altmann & Reiner Wohnwirtschaft GmbH
Messdienstleistungen im Landkreis Cham und Umgebung
📞 Telefon: 0160 / 3037137
✉️ E-Mail: markus.altmann@altmann-reiner-immobilien.de
Gerne besprechen wir Ihre Liegenschaft telefonisch oder vor Ort und erstellen ein individuelles Angebot für Messdienst & Abrechnung.
Service & Erreichbarkeit
Wir sind Montag bis Freitag von 8:00–18:00 Uhr erreichbar. E-Mails beantworten wir – je nach Dringlichkeit – zeitnah. Für wiederkehrende Aufgaben (z. B. jährliche Abrechnung) stimmen wir feste Abläufe mit der Verwaltung ab.
Hinweis: Die im Rahmen der Angebotsanfrage übermittelten Daten verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Die 12 wichtigsten Fragen von Verwaltungen, Eigentümern und Bewohnern – verständlich beantwortet.
Nein. Nicht fernablesbare Geräte müssen bis Ende 2026 ersetzt werden. Neue Geräte müssen seit 12/2021 fernablesbar sein.
Ja – als Betriebskosten gemäß § 556 BGB, sofern im Mietvertrag vereinbart.
Die uVI ist eine gesetzlich vorgeschriebene monatliche Verbrauchsinfo nach § 6a HeizkostenV für Nutzer.
Nein. Sie ergänzt die Jahresabrechnung, ersetzt sie aber nicht.
Alle relevanten Daten und Abrechnungen werden gemäß gesetzlicher Fristen archiviert.
Vollautomatisch per Funkauslesung. Ein Betreten der Wohnung ist nicht erforderlich.
Wir prüfen den Bestand, erstellen ein Konzept und koordinieren die Montage durch lokale Fachbetriebe.
Defekte Geräte tauschen wir schnell aus und dokumentieren den Vorgang revisionssicher.
Per monatlicher Info (uVI) per E-Mail oder über unser digitales Portal.
Die Preise hängen von Geräteanzahl und Leistungen ab. Gerätemiete und Abrechnung sind umlagefähig.
In WEGs ja – Messdienst und Gerätemiete sind Beschlussgegenstände. Wir stellen Beschlusstexte bereit.
Nein. Wir arbeiten ausschließlich mit unseren eigenen, systemkompatiblen Messgeräten. Eine Weiterverwendung fremder Technik ist ausgeschlossen.
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen für Mieter – einfach, klar und ohne Fachbegriffe.
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass neue Messgeräte fernablesbar sein müssen. Das heißt: Die Werte werden automatisch per Funk übertragen. Dadurch fallen klassische Ablesetermine in der Wohnung weg – niemand muss extra zu Hause sein, und die Ablesung ist schneller und weniger fehleranfällig.
In der Regel erhalten Sie einmal im Monat eine sogenannte unterjährige Verbrauchsinformation (uVI). Darin sehen Sie, wie viel Wärme und Warmwasser Sie bisher verbraucht haben. So können Sie Ihren Verbrauch besser einschätzen und bei Bedarf gegensteuern – lange bevor die Jahresabrechnung kommt.
Unterschiede zum Vorjahr können viele Ursachen haben: kälteres oder wärmeres Wetter, längere Anwesenheit in der Wohnung, geändertes Heizverhalten oder ein Nutzerwechsel. Auch bauliche Änderungen im Haus oder neue Heizkörperventile können sich auswirken. Auffällige Abweichungen prüfen wir im Rahmen unserer Plausibilitätskontrollen.
Verbrauchskosten sind der Teil der Heiz- und Warmwasserkosten, der direkt von Ihrem persönlichen Verbrauch abhängt. Grundlage dafür sind die Messwerte Ihrer Geräte. Daneben gibt es noch Grundkosten, die z. B. für Betrieb und Bereitstellung der Heizungsanlage anfallen. Die Aufteilung zwischen Grund- und Verbrauchskosten ist gesetzlich geregelt.
Bei den eingesetzten Funkgeräten ist in der Regel keine eigene Ablesung nötig. Die Werte werden automatisch übertragen. Nur in Ausnahmefällen – zum Beispiel bei älteren Geräten ohne Funk – informieren wir Sie rechtzeitig, falls eine manuelle Ablesung erforderlich ist.
Bei technischen Fragen zu Messgeräten an uns – bei Mietverträgen oder Nebenkosten an Ihre Verwaltung oder Ihren Vermieter.