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Altmann & Reiner Wohnwirtschaft GmbH – Messdienst

Digitale Funkmesstechnik · Heizkostenabrechnung · Verbrauchserfassung

Regionaler Messdienst im Landkreis Cham für Verwaltungen & Mehrfamilienhäuser

Messdienstleistungen für Heiz- & Warmwasserkosten

Digitale Funkmesstechnik, präzise Verbrauchserfassung und rechtssichere Heizkostenabrechnungen – speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietshäuser und gemischt genutzte Objekte im Landkreis Cham und der umliegenden Region.

> 153 Liegenschaften im Bestand
> 233 Abrechnungen pro Jahr

Ihr Plus mit Altmann & Reiner Messdienst

Wir kombinieren technische Kompetenz mit Verwaltungspraxis – ideal für professionelle Hausverwaltungen und Eigentümer.
Durch klare Abläufe, digitale Prozesse und rechtssichere Umsetzung entlasten wir Verwaltungen spürbar und reduzieren Rückfragen.
Für Ihre Liegenschaften bedeutet das: geprüfte Daten, nachvollziehbare Abrechnungen und ein zuverlässiger regionaler Partner.

Funk-HKV & WMZ Digitale Abrechnung Umlagefähig nach §556 BGB

Unsere Messdienst-Leistungen

Von der Geräteplanung bis zur fertigen Abrechnung – alles aus einer Hand.

📡 Gerätemiete & Funktechnik

Planung, Lieferung und Organisation der Montage von Heizkostenverteilern, Wärme- und Wasserzählern inkl. Funkauslesung.

Funk-Heizkostenverteiler Wärmemengenzähler Kalt- & Warmwasserzähler

🧾 Heizkostenabrechnung

Verbrauchsabhängige Abrechnung nach Heizkostenverordnung – übersichtlich für Eigentümer, Mieter und Verwalter.

HeizkostenV-konform Grund- und Verbrauchskosten Transparente Darstellung

📊 Verbrauchsanalysen & Reporting

Jahresvergleiche, Diagramme und Auswertungen helfen, Verbräuche zu verstehen und Optimierungspotenziale zu erkennen.

Diagramme & Trends Auffälligkeits-Checks

🚨 Rauchwarnmelder-Service

Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern inkl. Dokumentation für Ihre Verkehrssicherungspflicht.

Montage & Wartung Dokumentation

💧 Trinkwasser / Legionellen (optional)

Organisation von Trinkwasseruntersuchungen, Auswertung der Ergebnisse und Unterstützung bei Betreiberpflichten.

TrinkwV Legionellenprüfung Gefährdungsanalyse

⚙️ Digitale Prozesse & KI-Unterstützung

Moderne Software und KI-gestützte Plausibilitätsprüfungen sorgen für schnelle, saubere und nachvollziehbare Ergebnisse.

Digitale Workflows Plausibilitätscheck Verwalter-Integration

Digitales Portal & Verbrauchsinformation

Transparenz und Entlastung für Verwaltungen, Eigentümer und Nutzer durch digitale Services – inklusive unterjähriger Verbrauchsinformation.

Digitaler Zugriff für Verwaltungen

Auf Wunsch richten wir für Hausverwaltungen einen digitalen Zugang ein. Dort können Objektdaten strukturiert übermittelt, Abrechnungen gebündelt bereitgestellt und Archivdaten komfortabel abgerufen werden.

Abrechnungen im Archiv Strukturierte Datenerfassung Export für Verwalter-Software

Unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)

Mit fernablesbaren Geräten erfüllen wir die Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation gemäß § 6a HeizkostenV und den Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Bewohner erhalten regelmäßig Informationen zu ihrem Wärme- und Warmwasserverbrauch – auf Wunsch per Portal oder E-Mail.

uVI nach § 6a HeizkostenV EED-konforme Umsetzung Monatliche Infos möglich

Prozesse wie bei den großen Messdiensten – regional umgesetzt

Wir orientieren uns an den professionellen Standards etablierter Messdienstleister, setzen diese aber bewusst regional, persönlich und verwalternah um. Damit erhalten Sie die Vorteile digitaler Prozesse ohne anonyme Callcenter-Strukturen.

Profi-Standards Regionale Betreuung Direkte Ansprechpartner

Recht & Technik im Einklang

Unsere Messdienstleistungen orientieren sich an der aktuellen Gesetzeslage und relevanten Rechtsprechung.

Für wen wir arbeiten

Unser Fokus liegt auf professionellen Verwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Bestandshaltern.

Hausverwaltungen & WEGs

Wir kennen die Abläufe in der WEG-Verwaltung: Abrechnungsfristen, Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen werden bei unseren Prozessen von Anfang an mitgedacht.

Wohnungseigentümergemeinschaften Gemischt genutzte Objekte

Private & gewerbliche Bestandshalter

Für private und gewerbliche Eigentümer entwickeln wir passende Messkonzepte – von wenigen Einheiten bis zu größeren Beständen.

Private Vermieter Familiengesellschaften Gewerbliche Eigentümer

Infos für Bewohner

Verständliche Informationen für Mieter und Nutzer – damit weniger Rückfragen bei Verwaltung und Eigentümern entstehen.

Wie funktionieren die Messgeräte?

Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Wasserzähler erfassen den tatsächlichen Verbrauch in der Wohnung. Die Daten werden per Funk übertragen – es ist in der Regel kein Betreten der Wohnung zur Ablesung mehr nötig.

Keine AblesetermineDigitale Erfassung

Wie lese ich die Abrechnung?

Unsere Abrechnungen sind klar strukturiert: Grundkosten, Verbrauchskosten und Verteilerschlüssel sind verständlich nachvollziehbar. Auf Wunsch gibt es ein Erläuterungsblatt für Bewohner.

Klare StrukturErläuterungsblatt

Einfache Energiespar-Tipps

Schon kleine Maßnahmen können Heizkosten deutlich senken – richtig lüften, Thermostat sinnvoll nutzen und Warmwasser bewusst einsetzen.

Richtig lüftenThermostat nutzenWarmwasser sparsam

Wie oft werden Daten ausgelesen?

Die Funkgeräte senden regelmäßig ihre Werte. Monatliche Verbrauchsanzeigen (uVI) sind gesetzlich vorgeschrieben und werden automatisch bereitgestellt.

Monatliche WerteAutomatische Erfassung

Warum wurde ein Gerät getauscht?

Geräte besitzen Eichfristen oder werden bei technischen Auffälligkeiten ersetzt. Das sorgt für korrekte Werte und rechtssichere Abrechnungen.

EichfristenSicherheit

Muss ich einen Termin vereinbaren?

Für Funkgeräte nein – es sind keine Wohnungsbegehungen notwendig. Nur bei Wartung von Rauchmeldern oder Legionellen-Prüfungen kann ein Termin nötig sein.

Keine Termine nötigNur Wartung

Wie erkenne ich ungewöhnlichen Verbrauch?

Stark abweichende Werte werden automatisch geprüft. Nutzer können zudem Monat-zu-Monat-Vergleiche über die uVI durchführen.

AuffälligkeitenMonatsvergleich

Wohin wende ich mich bei Fragen?

Bei technischen Fragen zu Messgeräten, Funktechnik oder Verbrauchswerten wenden Sie sich direkt an uns als Messdienst. Fragen zu Mietvertrag, Nebenkosten oder zur Höhe der Vorauszahlungen gehören zu Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter. So kommt jede Frage schnell beim richtigen Ansprechpartner an.

Technik = MessdienstVertrag = Verwaltung / Vermieter

Warum Altmann & Reiner statt anonymer Groß-Messdienst?

Wir verbinden die Professionalität großer Messdienstleister mit der Erreichbarkeit und Flexibilität eines regionalen Partners.

Als regionaler Messdienst im Landkreis Cham betreuen wir Liegenschaften in Cham, Straubing, Roding, Furth im Wald, Bad Kötzting und der gesamten Oberpfalz. Wir arbeiten direkt mit Hausverwaltungen, WEGs und privaten Bestandshaltern vor Ort zusammen – mit kurzen Wegen und festen Ansprechpartnern.

Direkte Ansprechpartner

Keine Hotline, kein Callcenter: Sie sprechen direkt mit den Entscheidungsträgern. Technische Fragen, Umlageschlüssel oder Sonderfälle klären wir ohne lange Wege.

Kurze Reaktionszeiten Klare Zuständigkeiten

Verwalter-Logik statt Konzernlogik

Als Verwaltung kennen wir die Abläufe in WEGs und Mietshäusern im Detail. Wir denken in Wirtschaftsplänen, Beschlüssen und Abrechnungsfristen – nicht nur in Gerätemengen.

Praxis aus der WEG-Verwaltung Abrechnungen ETV-tauglich

Transparente, faire Preisstruktur

Wir legen Wert auf nachvollziehbare Konditionen ohne versteckte Kosten. Gerätemiete, Abrechnung und Zusatzleistungen werden übersichtlich und verständlich angeboten.

Klare Angebote Planbare Kosten

Fokus Landkreis Cham & Umgebung

Wir sind vor Ort, kennen die Objekte und die handelnden Personen. Das erleichtert Begehungen, Klärungen und Abstimmungen mit Verwaltungsbeiräten und Eigentümern.

Regionale Präsenz Kenntnis der Liegenschaften

Kontakt & Angebotsanfrage

Schicken Sie uns einige Eckdaten zu Ihrer Liegenschaft – wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag.

Vielen Dank! Ihre Anfrage wurde erfolgreich übermittelt.

Altmann & Reiner Wohnwirtschaft GmbH

Messdienstleistungen im Landkreis Cham und Umgebung

📞 Telefon: 0160 / 3037137
✉️ E-Mail: markus.altmann@altmann-reiner-immobilien.de

Gerne besprechen wir Ihre Liegenschaft telefonisch oder vor Ort und erstellen ein individuelles Angebot für Messdienst & Abrechnung.

Service & Erreichbarkeit

Wir sind Montag bis Freitag von 8:00–18:00 Uhr erreichbar. E-Mails beantworten wir – je nach Dringlichkeit – zeitnah. Für wiederkehrende Aufgaben (z. B. jährliche Abrechnung) stimmen wir feste Abläufe mit der Verwaltung ab.

Hinweis: Die im Rahmen der Angebotsanfrage übermittelten Daten verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Häufige Fragen (FAQ)

Die 12 wichtigsten Fragen von Verwaltungen, Eigentümern und Bewohnern – verständlich beantwortet.

Müssen alle Geräte sofort getauscht werden?

Nein. Nicht fernablesbare Geräte müssen bis Ende 2026 ersetzt werden. Neue Geräte müssen seit 12/2021 fernablesbar sein.

Sind Gerätemieten und Abrechnungskosten umlagefähig?

Ja – als Betriebskosten gemäß § 556 BGB, sofern im Mietvertrag vereinbart.

Was ist die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)?

Die uVI ist eine gesetzlich vorgeschriebene monatliche Verbrauchsinfo nach § 6a HeizkostenV für Nutzer.

Ersetzt die uVI die Jahresabrechnung?

Nein. Sie ergänzt die Jahresabrechnung, ersetzt sie aber nicht.

Wie lange werden Abrechnungen aufbewahrt?

Alle relevanten Daten und Abrechnungen werden gemäß gesetzlicher Fristen archiviert.

Wie erfolgt die Ablesung bei Funkgeräten?

Vollautomatisch per Funkauslesung. Ein Betreten der Wohnung ist nicht erforderlich.

Wie läuft eine Umrüstung auf Funktechnik ab?

Wir prüfen den Bestand, erstellen ein Konzept und koordinieren die Montage durch lokale Fachbetriebe.

Was passiert bei defekten Geräten?

Defekte Geräte tauschen wir schnell aus und dokumentieren den Vorgang revisionssicher.

Wie erhalten Bewohner ihre Verbrauchsdaten?

Per monatlicher Info (uVI) per E-Mail oder über unser digitales Portal.

Was kostet der Messdienst?

Die Preise hängen von Geräteanzahl und Leistungen ab. Gerätemiete und Abrechnung sind umlagefähig.

Braucht man für den Wechsel einen Beschluss?

In WEGs ja – Messdienst und Gerätemiete sind Beschlussgegenstände. Wir stellen Beschlusstexte bereit.

Können wir bestehende Geräte weiterverwenden?

Nein. Wir arbeiten ausschließlich mit unseren eigenen, systemkompatiblen Messgeräten. Eine Weiterverwendung fremder Technik ist ausgeschlossen.

Mini-FAQ für Mieter

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen für Mieter – einfach, klar und ohne Fachbegriffe.

Warum wurde ein Funkgerät montiert?

Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass neue Messgeräte fernablesbar sein müssen. Das heißt: Die Werte werden automatisch per Funk übertragen. Dadurch fallen klassische Ablesetermine in der Wohnung weg – niemand muss extra zu Hause sein, und die Ablesung ist schneller und weniger fehleranfällig.

Wann bekomme ich meine Verbrauchsdaten?

In der Regel erhalten Sie einmal im Monat eine sogenannte unterjährige Verbrauchsinformation (uVI). Darin sehen Sie, wie viel Wärme und Warmwasser Sie bisher verbraucht haben. So können Sie Ihren Verbrauch besser einschätzen und bei Bedarf gegensteuern – lange bevor die Jahresabrechnung kommt.

Warum unterscheiden sich meine Werte vom Vorjahr?

Unterschiede zum Vorjahr können viele Ursachen haben: kälteres oder wärmeres Wetter, längere Anwesenheit in der Wohnung, geändertes Heizverhalten oder ein Nutzerwechsel. Auch bauliche Änderungen im Haus oder neue Heizkörperventile können sich auswirken. Auffällige Abweichungen prüfen wir im Rahmen unserer Plausibilitätskontrollen.

Was bedeutet „Verbrauchskosten“?

Verbrauchskosten sind der Teil der Heiz- und Warmwasserkosten, der direkt von Ihrem persönlichen Verbrauch abhängt. Grundlage dafür sind die Messwerte Ihrer Geräte. Daneben gibt es noch Grundkosten, die z. B. für Betrieb und Bereitstellung der Heizungsanlage anfallen. Die Aufteilung zwischen Grund- und Verbrauchskosten ist gesetzlich geregelt.

Muss ich selbst etwas ablesen?

Bei den eingesetzten Funkgeräten ist in der Regel keine eigene Ablesung nötig. Die Werte werden automatisch übertragen. Nur in Ausnahmefällen – zum Beispiel bei älteren Geräten ohne Funk – informieren wir Sie rechtzeitig, falls eine manuelle Ablesung erforderlich ist.

Wohin wende ich mich bei Fragen?

Bei technischen Fragen zu Messgeräten an uns – bei Mietverträgen oder Nebenkosten an Ihre Verwaltung oder Ihren Vermieter.